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Schwangerenberatung und Schwangerschafts­konfliktberatung

Netzwerk Frühe Hilfen im Wetteraukreis

Netzwerk Frühe Hilfen im Vogelsbergkreis

Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können selbst entscheiden, ob dies in der elektronischen Patientenakte (ePA) erscheint. Sofern die Daten in der ePA gespeichert werden, ist diese Information über das Einlesen der Karte jahrelang sichtbar. Daten aus der ePA werden nach 10 Jahren nicht gelöscht.

Ärzt:innen, die einen Abbruch durchführen, müssen Patientinnen darauf hinweisen, dass die Entscheidung zur Speicherung der Daten in der ePA bei ihnen liegt.
Die Praxis muss die Information dokumentieren, jedoch nur in der praxisinternen Akte.

Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Wetteraukreis

Zentraler Kontakt Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Wetteraukreis

Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Vogelsbergkreis

Zentraler Kontakt Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung Vogelsbergkreis

Hintergrund Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine Schwangerenberatung in dem Konflikt, der sich aus dem Wunsch nach einem Abbruch der Schwangerschaft einerseits und dem Schutz des ungeborenen Lebens andererseits ergibt. Sie ist nach deutschem Recht gemäß § 219 StGB erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Einzelne rechtliche Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland finden sich im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. Die Beratungsstelle kann eine Beratungsbescheinigung ausstellen, wenn sie eine staatliche Anerkennung hat. Diese wird in Hessen erteilt vom Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales .

Die Bundesstiftung Mutter und Kind (Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie hilft schwangeren Frauen in finanziellen Notlagen mit Zuschüssen. Gefördert wird die nötige Schwangerschaftskleidung, die Grundausstattung (zum Beispiel: Kinderbett, Kleiderschrank, Wickelkommode, Babywanne, Kinderwagen, Kinderkleidung), die kindgerechte Anpassung der Wohnung und Einrichtung. Stiftungsleistungen sind nicht pfändbar, zudem werden sie beim Bezug anderer Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesstiftung.